Allgemeinen Geschäftsbedigungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlage für die Teilnahme an den Trainings, Kursen Workshops und Seminaren (im folgenden als Veranstaltung bezeichnet) sind die folgenden Allgemeine Geschäftsverbindungen. Durch Buchung/Annahme der angebotenen Veranstaltungen werden diese durch den/die KundenIn angenommen und akzeptiert.
I. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Andrea Wiesböck, Integra Dogs Oberland, und dem/der KundenIn. Integra Dogs Oberland erbringt sämtliche Dienstleistungen auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Andrea Wiesböck behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
II. Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von Integra Dogs Oberland bietet der/die KundIn verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den/die KundIn und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, das sich aus der jeweiligen Ausschreibung für die Veranstaltung ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Integra Dogs Oberland zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB ́s von Integra Dogs Oberland als anerkannt.
Mündlich vereinbarte Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich verbindlich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung bekanntgegebenen Honorare. Die aktuellen Preise können der Angebotsseite entnommen werden. Das jeweilige Honorar ist bei Buchung einer Veranstaltung fällig. Bei Rechnungsstellung wird ein Zahlungsziel von 10 Tagen per Überweisung eingeräumt. Gruppenstunden sind ebenfalls über das Buchungsportal zu buchen. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten.
Bei telefonischer Beratung wird die Zahlung nach Erhalt der Rechnung fällig. Die angebotenen Pakete (10er Karten) haben eine Laufzeit von 6 Monate ab Rechnungsdatum soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
IV. Erfolgsgarantie
a. Erfolgsgarantie Hundetraining
Der/die KundeIn erhält im Rahmen von Einzel- oder Gruppenunterricht Trainingsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Halter und dessen Trainingsumsetzung sowie dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Integra Dogs Oberland übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
b. Erfolgsgarantie Persönlichkeitscoaching / Aufstellungsarbeit
Die Termin bei Integra Dogs Oberland stellen keinen Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlungen dar.
Vor einem Termin muss der Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des/der TeilnehmersIn informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
Der/die KundeIn erhält im Rahmen des Coachings Vorschläge zu einem besseren Mindset. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Kunden / der Kundin selbst abhängt. Integra Dogs Oberland übernimmt keine Erfolgsgarantie für die vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
V. Aufnahme in eine Gruppe
Die Aufnahme eines Hundes und Hundehalters in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit Integra Dogs Oberland. Ebenso stellt Integra Dogs Oberland in einem vorausgehenden Kennenlernen die Ausbildungsstand des Mensch-Hund-Teams fest und entscheidet die Aufnahme in eine Gruppenstunde. Bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander ist die Hundetrainerin berechtigt, den Kunden einer anderen Gruppe zuzuweisen.
VI. Rücktritt vom Vertrag durch Integra Dogs Oberland
Integra Dogs Oberland behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (kurzfristig) abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl kann den Informationen zum jeweiligen Kurs/zum jeweiligen Gruppenangebot entnommen werden. Etwaig bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
Integra Dogs Oberland kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Halter sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet. Die vereinbarten Stunden müssen in diesem Fall zu 100% bezahlt werden.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse, z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen oder durch Krankheit seitens Integra Dogs Oberland ausfallen, ist Integra Dogs Oberland verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen. Eventuell anfallende Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
VII. Rücktritt vom Vertrag durch den/die KundIn / Widerrufsrecht
a. Widerrufsrecht
Der/die KundenIn hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der Buchung/des Vertragabschlusses. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn mit der Erbringung der Dienstleistung von Seiten Integra Dogs Oberland und mit der Inanspruchnahme durch den/die KundenIn bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde. Das Widerrufsrecht erlischt sofort bei Buchung des ersten Termins durch den/die KundIn.
Damit der/die KundeIn das Widerrufsrecht ausüben kann, muss der/die KundeIn an Andrea Wiesböck, Integra Dogs Oberland, Retzelweg 19a, 82490 Farchant mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein Brief oder eine E-Mail) über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist muss die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Integra Dogs Oberland vorliegen.
b. Folgen des Widerrufs:
Wenn der/die KundeIn den Vertrag widerruft, hat Integra Dogs Oberland dem/der KundenIn alle Zahlungen, die Integra Dogs Oberland von dem/der KundenIn erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Integra Dogs Oberland eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die KundeIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem/der KundenIn wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der KundenIn wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die KundeIn verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so erlischt das Widerrufsrecht umgehend mit dem ersten gebuchten Termin.
c. Richtlinien für digitale Produkte
1. Verfügbarkeit und Zugang: Nach erfolgreicher Zahlung erhältst du sofortigen Zugang zu deinem digitalen Produkt. Der Download oder Zugriff erfolgt über das von uns bereitgestellte System.
2. Kein Widerrufsrecht: Mit dem Kauf eines digitalen Produkts stimmst du ausdrücklich zu, dass der Download bzw. die Bereitstellung des Inhalts sofort erfolgt und du damit dein Widerrufsrecht verlierst. Dies bedeutet, dass eine Rückgabe oder Erstattung des digitalen Produkts ausgeschlossen ist.
3. Zahlung: Der volle Betrag muss vor der Bereitstellung des digitalen Produkts gezahlt werden. Erst nach erfolgreicher Zahlung erhältst du Zugang zum Produkt.
4. Lizenz und Nutzung: Die digitalen Produkte sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung, Verteilung oder kommerzielle Nutzung ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung untersagt.
5. Urheberrecht: Alle digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Mit dem Kauf erwirbst du eine Lizenz zur Nutzung, nicht jedoch das Eigentum an den Inhalten.
d. Rücktritt
Alle vereinbarten Trainingstermine (Einzeltraining, Gruppenstunden, Wanderungen etc.) müssen entsprechend den gültigen Stornogebühren vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. (siehe Punkt VIII.). Des Weiteren gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltungen.
Nicht fristgemäß abgesagte Termine werden in voller Höhe berechnet. Verspätungen des/der KundenIn zum vereinbarten Terminen oder Veranstaltungen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Bei einer Verhinderung des/der KundenIn besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Bei Nichteinhaltung der Trainingsvoraussetzungen unter Punkt VIII. kann der Hund vom Training ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt dann nicht.
Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch von Kursen durch den/die KundenIn werden keine Kursgebühren erstattet. Eventuell anfallende Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
VIII. Trainingsvoraussetzungen/-bedingungen
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Teilnahme am Training:
1. Hunde sollten über einen vollen Impfschutz verfügen. (Altersangemessen)
2. Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung für jeden teilnehmenden Hund. (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können)
3. Der/die KundeIn versichert, dass sein/ihr Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet ist.
4. Der/die KundeIn versichert, dass sein/ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
5. Der/die KundeIn ist verpflichtet, Integra Dogs Oberland unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines/ihres Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren.
6. Der/die KundeIn ist verpflichtet Integra Dogs Oberland über die Läufigkeit seiner/ihrer Hündin vor dem Training zu informieren.
7. Integra Dogs Oberland ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen. In diesem Fall werden keine Kursgebühren erstattet.
8. Den Anordnungen von Integra Dogs Oberland zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des/der KundenIn behält sich Integra Dogs Oberland vor, das Training/die Beratung abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
9. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet.
10. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zu bezahlen.
11. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die KundenIn erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet. Dies gilt für alle angebotenen Leistungen von Integra Dogs Oberland.
12. Folgend sind die Stornierungskonditionen für Kurse und Veranstaltungen die über mehr als 2 Stunde laufen, aufgeführt:
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bis 6 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr
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bis 5 Wochen vor Beginn: 20% der Teilnahmegebühr
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bis 4 Woche vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr
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ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
14. Der/die KundeIn haftet für verursachte Schäden von sich und dem/der Hunden
15. Die Gültigkeit der erworbenen 10erKarten beträgt 6 Monate.
16. Andrea Wiesböck, Integra Dogs Oberland, übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- bzw. Beratungsstunden sowie der angebotenen Wanderungen und allen angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
17. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
18. Der/die KundeIn verpflichtet sich nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den/die KundenIn von den Kursen auszuschließen.
19. Vor der Veranstaltung muss Intgra Dogs Oberland über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der/die entsprechende KundeIn bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
IX. Haftungsausschluss
Eigenverantwortung des Coaching-Teilnehmers
Coaching (hierunter fallen alle Angebote im Bereich Persönlichkeitscoaching, Achtsamkeitstraining und Aufstellungsarbeit) ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Während eines Coachings wird weder eine Diagnose gestellt noch eine Behandlung, Therapie oder Heilung versprochen. Falls Sie sich bereits in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden oder Medikamente einnehmen, besprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem Arzt, bevor Sie ein Coaching beginnen. Informieren Sie Ihren Coach zu Beginn darüber, falls Sie sich in medizinischer oder therapeutischer Behandlung befinden. Eigenmächtiges Absetzen von laufenden medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen oder Medikamenten aufgrund eines Coachings wird nicht empfohlen. Eine geplante oder laufende medizinische Behandlung sollte nicht aufgrund eines Coachings verschoben oder abgebrochen werden. Als Teilnehmer eines Coachings tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Handlungen sowie Ihre körperliche und psychische Gesundheit während und nach dem Coaching. Alle im Rahmen des Coachings getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen liegen in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich. Bitte verstehen Sie die Anweisungen und Ratschläge Ihres Coaches als Empfehlungen, denen Sie aus freiem Willen folgen können, und dies nur in dem Maße, wie Sie es selbst verantworten können. Für jedes eingegangene Risiko tragen Sie allein die Verantwortung. Im Falle von Schäden an sich selbst, anderen Personen oder Dingen, gleich welcher Art, übernehmen Sie die volle Verantwortung und entbinden den Coach, sein Unternehmen und den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen. Ich übernehme keine Haftung für mögliche Schäden, die sich aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen ergeben könnten.
Integra Dogs Oberland übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem/der KundenIn oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen.
Die Teilnahme der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, d.h. der/die KundeIn ist vor, während und nach der Veranstaltung selbst für sich und seine Handlungen verantwortlich.
Integra Dogs Oberland ist von allen Haftungsansprüchen befreit. Die Veranstaltungen und Angebote von Integra Dogs Oberland stellen keinen Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlungen dar.
Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Integra Dogs Oberland. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der/die KundeIn haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die er/sie oder sein/ihr Hund verursacht. Der/die KundeIn handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem/der KundenIn die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten.
Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Der Veranstalter kann nur eine Empfehlung aussprechen, der/die KundeIn handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von Integra Dogs Oberland genutzt werden. Veranstaltungen, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
X. Ausschluss vom Training/Veranstaltungen
Integra Dogs Oberland behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn der teilnehmende Kunde/die teilnehmende Kundin oder der Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung darstellen, oder Anweisungen des Veranstalters nicht Folge geleistet wird. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
XI. Fotos | Videos
Integra Dogs Oberland behält sich vor, Fotos oder Videos, die von Integra Dogs Oberland während einer Veranstaltung gemacht werden, auf der firmeneigenen Homepage und SocialMedia-Accounts (Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn) zu veröffentlichen.
XII. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von Integra Dogs Oberland, die dem/der KundenIn im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der/die KundeIn darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
XIII. Verschwiegenheitspflicht
Integra Dogs Oberland verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung über alle persönlichen und geschäftlichen Belange des/der KundenIn Stillschweigen zu bewahren.
XIV. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
Verantwortlich für die Inhalte: Andrea Wiesböck, Integra Dogs Oberland